Im 5. Buch Mose steht geschrieben „Wenn du in deines Nächsten Weinberg gehest, so magst du Trauben essen nach deinem Willen, bis du satt bist, aber Du sollst nichts in Dein Gefäß tun“. Wenn also meine Kinder sich eine einzelne rote Tomate stibitzen, fällt das wohl noch unter diese Vorgabe.
Aber spätestens hier kann keine Rede von Mundraub mehr sein.
Kriminell sind wir trotzdem nicht geworden, denn wir haben keine fremden Sträucher, sondern lediglich den Garten meiner Eltern geplündert, was für den Rest des Tages mit reichlich Arbeit verbunden war.
Die Bohnen mussten eingeweckt,
der Dill eingefroren
Pfefferminz getrocknet
und die Brombeeren geliert werden.
Und bis wir meine Eltern das nächste Mal wieder besuchen, sind die Kürbisse dann auch schon ein bisschen größer geworden.